BGH Urteil I ZR 159/24 bestätigt

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Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Immobilie über einen Makler gekauft? Nach aktuellem BGH-Urteil könnte die Provisionsvereinbarung unwirksam sein.

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ohne den expliziten Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ kommt oft kein wirksamer Maklervertrag zustande. Viele Makler ignorieren diese Pflicht. Ihr Vorteil: Sie können die Provision zurückfordern.

Grundsatzurteil BGH I ZR 159/24

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In der Presse

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