Haben Sie in den letzten 3 Jahren eine Immobilie über einen Makler gekauft? Nach aktuellem BGH-Urteil könnte die Provisionsvereinbarung unwirksam sein.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Ohne den expliziten Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“ kommt oft kein wirksamer Maklervertrag zustande. Viele Makler ignorieren diese Pflicht. Ihr Vorteil: Sie können die Provision zurückfordern.
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